Am 1. Januar 2015 ist die kantonale Direktionsverordnung über die Verwaltung und
Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach dem
bernischen Gemeindegesetz und deren Anstalten (ArchDV) für Gemeinden in Kraft getreten.
Sie regelt insbesondere
- die klare Aufteilung zwischen Aktivablage, Zwischenarchiv und Langzeitarchiv
- setzt physische und elektronische Unterlagen gleich
- fordert die konsequente Anwendung des Dossierprinzips
- und macht Vorgaben über die Führung des Archivs
Wir bieten Ihnen aus einer Hand Fachleute für Ihr Gemeindearchiv an. Unser eingespieltes Team setzt sich aus Gemeindeverwaltungsfachleuten und Archivaren zusammen und ist in der Lage, den gesamten Lebenszyklus Ihrer Unterlagen abzudecken und Ihr Archiv gemäss den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben und internationalen Normen zu reorganisieren.
Ihre Vorteile sind
- grosser Platzgewinn im Archiv
- ein Findmittel, das nicht personengebunden ist und eine rasche Auffindbarkeit der Unterlagen gewährleistet
- ein Archiv, das der aktuellen Gesetzgebung und den internationalen Standards entspricht
- und ein Archiv, das Transparenz und Rechtssicherheit schafft
In regelmässigen Intervallen führen wir ausserdem gerne Ihr Archiv nach und entlasten Sie von Archivaufgaben.
Sämtliche Informationen über die ArchDV (inkl. Checkliste «Inspektion der Gemeindearchive») finden sich auf der Website des Amtes
für Gemeinden und Raumordnung des
Kantons Bern.
Hier finden Sie zudem eine grafische Darstellung zum Lebenszyklus Ihrer Unterlagen.
Ihre Kontaktpersonen für weitere Informationen: